Herzlich Willkommen bei LEGS Rechtsanwälte
Bei uns haben Sie hervorragende Aussichten

Begriffe wie Ganzheitliche Beratung, Spezialisierung, Individuelle Betreuung u.a. werden heute oft verwendet. Wir füllen diese Begriffe mit Leben, indem wir unseren Mandanten folgendes anbieten:


  • Spezialisierung unserer Rechtsanwälte auf bestimmte Fachgebiete und Branchen durch den Erwerb von Fachanwaltschaften, Vortragstätigkeit, Fortbildung in Seminaren und vorrangig durch langjährige praktische Tätigkeit in diesen Bereichen im In- und Ausland
  • Durch Kombination der verschiedenen Spezialkompetenzen und enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit ist umfassende und kompetente Beratung und Betreuung in nahezu allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts, Bau- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Straf- und Familienrechts gewährleistet;
  • Leitbild für unsere Tätigkeit ist die kreaktive Beratung, d.h. bieten für die Praxis verständliche, umsetzbare Lösungsvorschläge und weiterführende Gestaltungsmöglichkeiten an; hierzu gehören auch Dienstleistungen, die über die klassische anwaltliche Tätigkeit hinausgehen, wie z.B. die buchhalterische und operative Verwaltung von GmbH`s;
  • Wir haben sichergestellt, dass wir für unsere Mandanten an jedem unserer Standorte individuell und ständig erreichbar sind;
  • Neben der eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung durch Workshops und Vorträge in unseren Kanzleien zu aktuellen Themen, Mitarbeiterschulungen in den Unternehmen unserer Mandanten usw.
  • Die Ausstattung unserer Kanzleien ist technisch auf dem neuesten Stand, unsere Bibliothek ist umfassend und aktuell;
  • Unsere Angestellten werden ständig fortgebildet, sind ebenfalls auf bestimmte Aufgabengebiete spezialisiert und entsprechend kompetent.
Unser Team kennenlernen

Our Law firm

LEGS Attorneys
THE BEST PERSPECTIVES FOR YOUR RIGHTS 

A WARM WELCOME TO LEGS !

In need of a lawyer? At LEGS we have five attorneys who will represent your interests with skill and passion. You value successful outcomes? So do we. We guarantee that we are the right peo-ple you need to talk to. Our long experience and our interdisciplinary approach to problem solving leads to excellent prospects for success.


There are therefore plenty of good reasons why you should talk to LEGS. - the six most important reasons are set out in the following text. We are eager to find out what we can do for you, so call us or call by our offices on Düsseldorf's Königsallee - we are looking forward to meeting you.

1 WE HAVE GOT THE INSIGHTS AND THE OVERVIEW

YOU LOOK FOR TOP LEVEL COMPETENCY. Our lawyers are qualified to the highest standards. At LEGS we regularly keep abreast with the latest developments in law and practice. With our in-depth legal experience and professional expertise we are always by your side and there to reassure you. Moreover we have all the skills and requisite professional knowledge to devise innovative and workable solutions for you and for all your needs.


2 WE SHOW YOU NEW PERSPECTIVES

AT LEGS YOU WILL BE ATTENDED BY YOUR OWN PERSONAL LAWYER. As our client you and your specific needs inform how we act. You can count on your lawyer to be there for you, ready to act on your behalf promply. He or she will manage your case on a confidential basis, fully reliable and with the deepest appreciation of your needs. At LEGS we are there to serve you and you can be sure we will provide you with bespoke and solutions-orientated advice.


3 WE WILL BROADEN YOUR HORIZONS

YOU TAKE ADVANTAGE OF WHAT WE CAN OFFER. At LEGS we have five lawyers who, through a combination of their individual expertise and interdisciplinary skills ensure that your affairs are properly being taken care of. We see the big picture and we understand what matters to you. We will take account of your affairs and provide you with the right perspective on any legal issues. At LEGS our lawyers provide expert advice and litigation services in the following areas of law.


  • Employment Law
  • Family Law
  • Criminal Law
  • Insolvency and Bankruptcy Law
  • Mediation
  • Business and Tax Law
  • Trade and Commercial Law
  • Banking and Capital Markets Law
  • Competition and Trademark Law
  • Road Traffic Accidents and Motoring Law
  • Landlord and Tenant Law

 


4 OUR COSTS ARE ON A LEVEL PLAYING FIELD

WHEN IT COMES TO BILLING YOU CAN RELY ON OUR INTEGRITY. Our relationship is based on a partnership with you, working together on a level playing field, which is how we do things at LEGS. We ensure that you understand the work we do on your behalf and any cost implications there may be. Our consultation agreements and the services we provide are charged in modules according to the nature of the work. Our aim is to act in your interests by providing sound pragmatic advice, which is cost effective.


5 WE ARE YOUR LIGHT AT THE END OF THE TUNNEL !

YOU CAN RELY ON OUR ASSERTIVENESS. At LEGS we are fully committed to providing you with the best possible service. When you approach us we are ready to add value by providing you with effective long lasting solutions. What ever the issue may be, you can be sure that when we represent your interests we will will be fighting for your rights all the way. At LEGS we are proud of our reputation as highly effective lawyers who genuinely care about our clients.


(Last sentence not in Originaltext, is this OK ? Nb. a representation is being made about the firm's reputation.)


6 WE KEEP YOU FULLY INFORMED

WE ARE FULLY TRANSPARENT WITH YOU AT ALL STAGES. We attach great importance to making sure that the advice you receive is clear and fully understandable. You can also rely on the fact that all of our procedures will be fully explained and that we will always consult you on the next steps ahead. No measures are ever taken without your prior approval and without setting out all the options available. In short we provide you with bespoke and seamless legal representation - always according to your instructions.

Rechtsgebiete

Neben den von uns ebenfalls betreuten klassischen Gebieten wie z.B. privates und gewerbliches Mietrecht, Vertragsrecht, privates Baurecht usw. haben wir uns auf folgende Gebiete spezialisiert:

Icon Arbeitsrecht

RAin Galón, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Icon Familienrecht

Familienrecht

RA Eichholz, Fachanwalt für Familienrecht; RAin Galón

Icon Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht 

Icon Bankrecht

Bankrecht

RA Lubda, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Icon Strafrecht

Strafrecht

RA Eichholz, Fachanwalt für Strafrecht

Icon Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht

RA Eichholz; RA Herdick, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Icon Wettbewerbs- und Markenrecht

Wettbewerbs- und Markenrecht

Icon Wohnungseigentumsrecht

Wohnungs­eigentums­recht

RA Lubda, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mediation

Die Rechtsanwältinnen Andrea Galón und Patrizia Lubda bieten in unserer Kanzlei auch Mediation an. 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unser Team

Rechtsanwalt Martin Lubda

Rechtsanwalt
Martin Lubda

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz

Rechtsanwalt
Bernd-Rainer Eichholz

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Hans-Jürgen Herdick

Rechtsanwalt
Hans-Jürgen Herdick

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwältin Andrea Galón

Rechtsanwältin
Andrea Galón

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Rechtsanwältin Patrizia Lubda

Rechtsanwältin
Patrizia Lubda

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Kontakt

Telefon: 0049 (0)211 / 86 32 86 0

Telefax: 0049 (0)211 / 86 32 86 32

E-Mail: kanzlei@ra-legs.de


Büro Düsseldorf:

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40474 Düsseldorf


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Teichstraße 20
40822 Mettmann

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Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

23 Nov., 2023
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR ist vielfach immer noch die Gesellschaftsform, in der Verbraucher oder Unternehmer gemeinsam tätig werden. Oftmals ist den Beteiligten noch nicht einmal bewusst, dass sie eine GbR bilden und betreiben, z.B. wenn gemeinsam eine Immobilie erworben, entwickelt und vermietet wird. Hierfür genügt es grundsätzlich, dass die Beteiligten sich zusammenschließen, um gemeinsam etwas zu unternehmen oder zu erreichen. Für Personengesellschaften und damit auch für GbRs gelten ab 2024 grundlegend neue Regeln. Gesellschafter bestehender GbRs müssen prüfen, inwieweit z.B. Anpassungen ihres Gesellschaftsvertrages oder eine Eintragung der GbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister erforderlich sind. Bisher wurde die GbR nicht als eingeständige Gesellschaft angesehen, sondern als Gesamthandsgemeinschaft mehrerer gemeinsam handelnder Personen. Nunmehr kann die GbR rechtsfähig werden, was bedeutet, eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Die Gesellschaft wird rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll (vgl. § 705 Abs. 2 BGB n.F.) Eine solche rechtsfähige GbR liegt insbesondere beim gemeinsamen Betrieb eines Unternehmens vor, weil dies die Teilnahme der GbR am allgemeinen Rechtsverkehr voraussetzt. Eine ganz wichtige Neuerung, die auch für bereits bestehende GbRs von Bedeutung ist: Es wird ein Register geschaffen, in das sich rechtsfähige GbRs eintragen lassen können. Dieses Gesellschaftsregister kann von Jedermann eingesehen werden und beinhaltet neben dem Namen und dem Sitz der GbR auch die Namen aller Beteiligten. Für Gesellschafterinnen und Gesellschafter bedeutet dies, dass ihre Beteiligung an der GbR öffentlich wird. Auch wenn die Eintragung nicht zwingend vorgeschrieben wird, so dürfte sie in bestimmten Fällen aber trotzdem erforderlich sein, z.B. wenn die GbR auch Grundbesitz hat oder wenn eine Umwandlung der GbR in eine andere Rechtsform erfolgen soll. Auch Banken könnten im Rahmen der Geldwäscheprävention dazu übergehen, eine Eintragung der GbR zu verlangen. Gleiches gilt für öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Vergabeverfahren. Eingetragene GbRs tragen dann die Bezeichnung „eGbR“ oder „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Sie dürfen auch einen Fantasienamen führen, genau wie im Handelsregister eingetragene Unternehmen. Ohne Eintragung sind bei GbRs weiterhin die Gesellschafternamen entscheidend. Die Eintragung hat einen ähnlichen Gutglaubensschutz wie Eintragungen in das Handelsregister, bspw. im Hinblick auf den Gesellschafterbestand und die Vertretungsbefugnisse. Sie führt im Rechtsverkehr zu Vorteilen, da Geschäftspartner auf die eingetragenen Tatsachen vertrauen können. Im Gesellschaftsvertrag lässt sich das Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander relativ flexibel gestalten. Gibt es keinen mündlichen oder schriftlichen Gesellschaftsvertrag, gelten ab 2024 u.a. folgende gesetzliche Regelungen: Stimmkraft und Gewinnanteil richten sich nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen (nicht mehr nach Köpfen); Die Geschäfte führen alle Gesellschafter gemeinsam; Der Austritt oder die Kündigung eines Gesellschafters führt nicht mehr automatisch zur Auflösung der GbR. Die Haftung der GbR bzw. deren Gesellschafter bleibt dagegen im Wesentlichen unverändert: Jeder Gesellschafter haftet Gläubigern der GbR gegenüber grundsätzlich in voller Höhe für die Erfüllung von Forderungen gegen die GbR. Bei besonderen Gesellschaftsformen können bezüglich der Haftung Erleichterungen zugunsten der Gesellschafter gelten, wie z.B. bei Bauherrengemeinschaften, geschlossenen Immobilienfonds, Gelegenheitsgesellschaften und gemeinnützigen Gesellschaften. Die fünfjährige Nachhaftung aus einer GbR ausgeschiedener Gesellschafter für frühere Verbindlichkeiten der GbR wird begrenzt. Schadensersatz wird z.B. nach Ausscheiden eines Gesellschafters von ihm nur geschuldet, wenn vertragliche oder gesetzliche Pflichten von der GbR vor dem Ausscheiden verletzt worden sind. Besondere Formvorschriften für den Gesellschaftsvertrag einer GbR gibt es auch ab 2024 nicht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zur Vermeidung von Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander aber dringend zu empfehlen. Lediglich die Anmeldung zum Gesellschaftsregister ist über einen Notar vorzunehmen.
18 Aug., 2022
In Zeiten von hohen Energiekosten werden Solaranlagen immer wichtiger. Von Solaranlagen gehen jedoch Lichtreflexionen aus. In einem von dem OLG Braunschweig entschiedenen Fall (Urteil vom 14.07.2022 - 8 U 166/21 ) wollte ein Nachbar gegen solche Lichtreflexionen vorgehen.  Nach Auffassung des OLG kann ein Grundstückseigentümer nur dann gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Dach des Nachbarn vorgehen, wenn er dadurch "wesentlich" beeinträchtigt ist. Dabei sei auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abzustellen. Sind Reflexionen - wie im entschiedenen Fall - an nur 60 Tagen und für weniger als 20 Stunden pro Jahr wahrnehmbar, liege jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung vor. Der Kläger hatte argumentiert, in unzumutbarer Weise geblendet zu werden. Es gebe technische Normen und Regelwerke, die vorgeben würden, wie Lichtemissionen/-im­missionen zu bewerten seien, und welche Grenzwerte bestünden. Diese seien im vorliegenden Fall überschritten. Maßstab für die Frage, ob eine Beeinträchtigung noch unwesentlich oder bereits we­sentlich ist, ist nach entgegenstehender Auffassung des OLG das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsbenutzers" des beeinträchtigten Grundstücks, da es für Reflexionen durch Sonneneinstrahlung keine durch Gesetze oder Richtlinien festgelegten Richtwerte gebe. Der Hinweis der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), dass eine erhebliche Belästigung vorlie­gen könne, wenn die Lichteinwirkung mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr betrage, beträfe andere Konstellationen und sei überdies nicht verbindlich, könne aber als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Aber auch danach sei hier nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung auszugehen. Nach den Feststellungen des hinzugezogenen Sachverständigen seien im klägeri­schen Wohnraum insgesamt nur an 60 Tagen im Jahr und insge­samt unter 20 Stunden pro Jahr durch die Paneele verursachte Reflexionen wahrnehmbar. Bei einem zur Sachverhaltsaufklärung durchgeführten Ortstermin habe nur eine Aufhellung festge­stellt werden können, ohne dass eine Blendung des Auges gegeben gewesen sei. Dies reichte dem OLG als wesentliche Beeinträchtigung nicht aus. Abzuwarten bleibt, ob die Vorgaben des OLG aus dem Urteil höchstrichterlich durch den BGH bestätigt werden und inwieweit in Einzelfällen auch andere, für den Besitzer einer Solaranlage problematischer Entscheidungen durch Gerichte getroffen werden. Es bleibt spannend.
18 Aug., 2022
Leider nehmen Demenzerkrankungen immer mehr zu. Die Erkrankten wünschen sich zumeist, von nahen Angehörigen, statt von einem von einem Gericht bestellten, ihnen unbekannten Betreuer betreut zu werden.
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